Campingpark Gitzenweiler Hof

Stellplätze im Norden von Lindau (Bodensee)

Urlaub mit Wohnwagen, Caravan, Wohnmobil, Camper oder Zelt am Gitzenweiler Hof

Familienfrühstück am Wohnwagen

Stellplätze für Wohnwagen // Caravans

Bevorzugen Sie für Ihren Wohnwagen einen Stellplatz in der Sonne oder lieber etwas im Schatten? Übernachten Sie lieber am Weiher oder auf der Sonnenterrasse?

Alte Camperfreunde treffen

Stellplätze für Wohnmobile // Camper

Bevorzugen Sie festen Untergrund oder eine Wiese? Übernachten Sie lieber am Waldrand oder gerne in unmittelbarer Nähe zu Rezeption und Gastronomie?

Familienzeltwiese am GITZ

Familien-Zeltwiese

Natürlich ist unsere Familien-Zeltwiese nicht nur für Familien da. Wenn Sie am GITZ für ein paar entspannte Tage oder spontan zelten möchten, beispielsweise während einer Radtour, sind Sie und Ihre Freunde natürlich herzlich willkommen.

  • 6 Amp. Strom optional zubuchbar

  • Wiesenuntergrund

  • auch für Wohnwagen/Camper bis 7,5 m Länge, max. 3,5t

Bitte beachten: Der GITZ ist kein Partyzeltplatz! Jugendliche lesen bitte noch die Infos "Camping mit Jugendlichen".

Stellplatz für eine Nacht

Stellplatz vor der Schranke auf dem Übernachtungsparkplatz des Campingparks Gitzenweiler Hof

Sie kommen vom Campingurlaub aus Italien zurück, befinden sich auf Erkundungstrip rund um den Bodensee oder benötigen aus einem anderen Grund spontan einen Stellplatz für eine Nacht in Autobahnnähe?

Zur Erhaltung der Fahrbereitschaft sind unsere Übernachtungsstellplätze vor der Schranke die Lösung für eine kurzfristige Übernachtung.

Von der Autobahnausfahrt Weißensberg ( A96 Ausfahrt 4) sind es nur ca. 3 km, von der Autobahnausfahrt Sigmarszell (A96 Aufahrt 3) ca. 4 km zum GITZ. Zum Grenzübergang Hörbranz, unmittelbar am Pfändertunnel sind es nur ca. 9km. Von dort kommen Sie weiter in die Schweiz oder nach Italien.

  • Die Plätze sind vorab nicht buchbar. Reisen Sie bitte spontan an.

  • Preise unter "Buchen & informieren -> Preise & Angebote".

  • Platzplan unter "Buchen & informieren -> Platzplan".

****Die Strompauschale gilt nur für den üblichen Bedarf auf dem Platz mit Wohnwagen/Zelt/Camper, der entnommene Strom darf nicht zum Aufladen von Elektro-Mobilen oder ähnlichem, des weiteren nicht zum Betreiben von elektrisch betriebenen Klima-/Heizungsanlagen genutzt werden. Bei unberechtigter Stromentnahme sind pauschal zusätzlich Stromkosten in Höhe von € 100,00 zu zahlen.

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